Französischer Sprachaufenthalt mit Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist der Anspruch auf bezahlten Urlaub im Rahmen der Weiterbildung. Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dafür benötigen Sie mindestens 6 Monate im Unternehmen.

Die Bildungskarenz wird von jedem Bundesland organisiert. Im Allgemeinen beträgt der Bildungsurlaub 5 aufeinanderfolgende Tage mit mindestens 6 Unterrichtsstunden.

Bildungskarenz ist derzeit möglich in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (mit Einschränkungen), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Häufig gestellte Fragen zum Bildungsurlaub

3. Welche Bundesländer bieten keine Bildungskarenz an?

Bayern und Sachsen bieten keine Bildungskarenz an.

4. Welche Ausnahmen gibt es?

Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen haben nur Anspruch auf Sprachkurse im In- oder Ausland bis 500 km vom Land entfernt. Arbeitnehmer in Niedersachsen können ihren Bildungsurlaub direkt beim Ministerium beantragen. Der Kurs muss dann mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.
Hessen und das Saarland haben kein eigenes Verfahren zur Anerkennung von Sprachaufenthalten, sondern erkennen die Verfahren der anderen Bundesländer an. In Hessen muss die Ausbildung mindestens 6 Stunden pro Tag betragen. Es sollte ein gesellschaftspolitisches Training von mindestens 6 Stunden pro Woche beinhalten.

5. Wie läuft die Bildungskarenz ab?

Informieren Sie sich zunächst bei Ihrem Arbeitgeber über die Frist für die Beantragung von Bildungsurlaub. Dann können Sie eine in Ihrem Bundesland akkreditierte Sprachausbildung wählen.
Es ist möglich, einen mehrwöchigen Kurs zu belegen und nur einen Teil davon als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen.
Anschließend stellen Sie Ihren Bildungsurlaubsantrag über ein Bildungsurlaubsantragsformular bei Ihrem Unternehmen. Die meisten Unternehmen haben Formulare zur Verfügung.
Die Sprachschule schickt Ihnen dann ein Formular über die Anerkennung der Ausbildung als Bildungskarenz sowie einen Bescheid des Ministeriums über die Anerkennung des Sprachkurses als Bildungskarenz zu. Diese beiden Dokumente reichen Sie dann bei Ihrem Unternehmen ein.
Ihre Sprachschule stellt Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus, die Sie nach Ihrer Ausbildung in Ihrem Unternehmen abgeben müssen.

6. Kann Ihr Unternehmen den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?

Ihr Unternehmen kann Ihren Antrag auf Bildungsurlaub nur aus beruflichen Gründen ablehnen, die Sie nicht befolgen können, wenn Sie dies wünschen. Oder weil die Ausbildung nicht als Bildungsurlaub anerkannt wird oder Sie die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht haben. Einige Unternehmen kennen den Bildungsurlaub jedoch nicht und lehnen ihn ohne rechtliche Begründung ab. Die Sprachschule kann Ihnen dann mit weiteren Informationen oder einem Schreiben für Ihr Unternehmen weiterhelfen.

1. Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Jeder Vollzeitbeschäftigte für mindestens 6 Monate. Sein Arbeitsplatz (kein Wohnsitz) muss sich in einem Bundesland befinden, das Bildungsurlaub anbietet. In einigen Bundesländern müssen nur Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten Bildungsurlaub anbieten. Teilzeitbeschäftigte können auch Bildungsurlaub beantragen.

2. Welche Bundesländer bieten Bildungsurlaub an?

Zur Teilnahme an Sprachaufenthalten können Sie in folgenden 16 Bundesländern Bildungsurlaub beantragen:
• Berlin,
• Baden-Württemberg,
• Brandenburg,
• Bremen,
• Hamburg,
• Hessen,
• Mecklenburg-Vorpommern,
• Niedersachsen,
• Nordrhein-Westfalen (mit Einschränkungen),
• Rheinland-Pfalz,
• Saarland,
• Sachsen-Anhalt,
• Schleswig-Holstein und
• Thüringen.