Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt

Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt

Französische Sprachreise

Der beste Ort, um Französisch zu lernen, ist Frankreich. Da Fremdsprachen bei der Arbeit immer wichtiger werden. Jeder Mitarbeiter kann von Bildungsurlaub profitieren. 14 der 16 Bundesländer bieten Bildungsurlaub an. Viele von Ihnen kennen diesen Anspruch auf bezahlten Urlaub jedoch noch nicht.

5 Tage im Jahr für eine Sprachreise nach Frankreich!

In vielen Bundesländern kann die Bildungskarenz auf das Folgejahr verschoben werden. Man kann somit für 2 Wochen beurlauben.

Französischkurse, die als Bildungsurlaub anerkannt wird

für jeden Staat mit der Schule inlingua La Rochelle

Französischer Sprachaufenthalt mit Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist der Anspruch auf bezahlten Urlaub im Rahmen der Weiterbildung. Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dafür benötigen Sie mindestens 6 Monate im Unternehmen.

Die Bildungskarenz wird von jedem Bundesland organisiert. Im Allgemeinen beträgt der Bildungsurlaub 5 aufeinanderfolgende Tage mit mindestens 6 Unterrichtsstunden.

Bildungskarenz ist derzeit möglich in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (mit Einschränkungen), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

SPRACHREISEN ALS BILDUNGSURLAUB ANERKANNT

Häufig gestellte Fragen zum Bildungsurlaub

BILDUNGSURLAUB frankreich

3. Welche Bundesländer bieten keine Bildungskarenz an?

Bayern und Sachsen bieten keine Bildungskarenz an.

4. Welche Ausnahmen gibt es?

Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen haben nur Anspruch auf Sprachkurse im In- oder Ausland bis 500 km vom Land entfernt. Arbeitnehmer in Niedersachsen können ihren Bildungsurlaub direkt beim Ministerium beantragen. Der Kurs muss dann mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.
Hessen und das Saarland haben kein eigenes Verfahren zur Anerkennung von Sprachaufenthalten, sondern erkennen die Verfahren der anderen Bundesländer an. In Hessen muss die Ausbildung mindestens 6 Stunden pro Tag betragen. Es sollte ein gesellschaftspolitisches Training von mindestens 6 Stunden pro Woche beinhalten.

5. Wie läuft die Bildungskarenz ab?

Informieren Sie sich zunächst bei Ihrem Arbeitgeber über die Frist für die Beantragung von Bildungsurlaub. Dann können Sie eine in Ihrem Bundesland akkreditierte Sprachausbildung wählen.
Es ist möglich, einen mehrwöchigen Kurs zu belegen und nur einen Teil davon als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen.
Anschließend stellen Sie Ihren Bildungsurlaubsantrag über ein Bildungsurlaubsantragsformular bei Ihrem Unternehmen. Die meisten Unternehmen haben Formulare zur Verfügung.
Die Sprachschule schickt Ihnen dann ein Formular über die Anerkennung der Ausbildung als Bildungskarenz sowie einen Bescheid des Ministeriums über die Anerkennung des Sprachkurses als Bildungskarenz zu. Diese beiden Dokumente reichen Sie dann bei Ihrem Unternehmen ein.
Ihre Sprachschule stellt Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus, die Sie nach Ihrer Ausbildung in Ihrem Unternehmen abgeben müssen.

6. Kann Ihr Unternehmen den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?

Ihr Unternehmen kann Ihren Antrag auf Bildungsurlaub nur aus beruflichen Gründen ablehnen, die Sie nicht befolgen können, wenn Sie dies wünschen. Oder weil die Ausbildung nicht als Bildungsurlaub anerkannt wird oder Sie die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht haben. Einige Unternehmen kennen den Bildungsurlaub jedoch nicht und lehnen ihn ohne rechtliche Begründung ab. Die Sprachschule kann Ihnen dann mit weiteren Informationen oder einem Schreiben für Ihr Unternehmen weiterhelfen.

1. Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Jeder Vollzeitbeschäftigte für mindestens 6 Monate. Sein Arbeitsplatz (kein Wohnsitz) muss sich in einem Bundesland befinden, das Bildungsurlaub anbietet. In einigen Bundesländern müssen nur Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten Bildungsurlaub anbieten. Teilzeitbeschäftigte können auch Bildungsurlaub beantragen.

2. Welche Bundesländer bieten Bildungsurlaub an?

Zur Teilnahme an Sprachaufenthalten können Sie in folgenden 16 Bundesländern Bildungsurlaub beantragen:
• Berlin,
• Baden-Württemberg,
• Brandenburg,
• Bremen,
• Hamburg,
• Hessen,
• Mecklenburg-Vorpommern,
• Niedersachsen,
• Nordrhein-Westfalen (mit Einschränkungen),
• Rheinland-Pfalz,
• Saarland,
• Sachsen-Anhalt,
• Schleswig-Holstein und
• Thüringen.

SPRACHREISEN FRANKREICH

Ministerien für Bildungsurlaub

Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 12
Schlossplatz 1-3
76247 Karlsruhe
Fon: 0721 926 -2055
Fax: 0721 93340212
Internetseite des Ministeriums
Berlin
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Abt. II  Berufliche Qualifizierung
Oranienstr. 106
10969  Berlin
Fon: 030 / 9028 -1484
Fax: 030 / 9028 -2173
Internetseite des Ministeriums
Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Lebenslanges Lernen, Weiterbildung, politische Bildung
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Fon: 0355/ 4866 -524
Fax: 0355/ 4866 -199
Internetseite des Ministeriums
Bremen
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Referat 23
Rembertiring 8-12
2
8195  Bremen
Fon: 0421 361-9 68 75 oder 361-67 85
Fax: 0421 496-9 68 75
Internetseite des Ministeriums
Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Amt für Weiterbildung W24 – Referat Bildungsurlaub
Dammtorstr. 14
20354 Hamburg
Fon: 040 42823 -4825
Fax: 040 42796 -9406
Internetseite des Ministeriums
Hessen
Hessisches Sozialministerium – Referat III 5
Tarifwesen, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerweiterbildung
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Fon: 0611 817 -3673
Fax: 0611 89084 -906
Internetseite des Ministeriums
Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Fon: 0381 122 -2994
Fax: 0381 122 -2995
Internetseite des Ministeriums
Niedersachsen
Agentur für Erwachsenen und Weiterbildung
Bödekerstr. 18
30161 Hannover
Fon: 0511 300330 -29
Fax: 0511 300330 -40
Internetseite des Ministeriums
Nordrhein Westfalen
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48
Leopoldstraße 13
32756 Detmold
Fon: 05231 71 -4842
Internetseite des Ministeriums
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Referat 1547
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Fon: 06131 / 162 -958
Fax: 06131 / 165 -466
Internetseite des Ministeriums
Saarland
Ministerium für Bildung – Referat D 7
Hohenzollernstraße 60
66117 Saarbrücken
Fon: 0681 501 -7214
Fax: 0681 501 -7548
Internetseite des Ministeriums
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 505
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg
Fon: 0391 567 -2430
Fax: 0391 567 -5808
Internetseite des Ministeriums
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Bereich Arbeitsmarktförderung / Bildungsfreistellung
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Fon: 0431 9905 -1111
Internetseite des Ministeriums
Thüringen
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Postfach 900463
99107 Erfurt
Fon: 0361 37 -900
Fax: 0361 37 -94690
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